Der Energieausweis

Gesetzlich vorgeschrieben, aber kein Grund zur Sorge.

Was der Energieausweis eigentlich zeigt

Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz, kein optionales Extra.

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt eine Orientierung zu den zu erwartenden Energiekosten.
   
✓ Gesetzlich vorgeschrieben
✓ Pflicht bei Verkauf und Vermietung
✓ Spätestens bei Besichtigung nötig
✓ Kennwerte gehören in die Anzeige


Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt potenziellen Käufern oder Mietern eine Orientierung zu den zu erwartenden Energiekosten. Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist er bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und die wichtigsten Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige selbst. Fehlt der Energieausweis oder wird er nicht korrekt verwendet, drohen Bußgelder.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Unterschied


Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, abhängig vom bisherigen Nutzerverhalten. 

Bedarfsausweis 

Basiert auf einer technischen Analyse von Bausubstanz und Heiztechnik. Aufwendiger, dafür aussagekräftiger. 

 

Sie müssen sich nicht selbst durch Formulare und Vorschriften kämpfen. Ich kläre gemeinsam mit Ihnen, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist und unterstütze Sie bei der Organisation über entsprechende Fachbetriebe. So stellen wir sicher, dass Ihr Verkauf oder Ihre Vermietung von Anfang an rechtssicher abläuft.

Das übernehme ich für Sie

Ein Anruf genügt, den Rest übernehme ich.

✓ Klärung der passenden Ausweisart 

✓ Vermittlung an Fachbetriebe

✓ Rechtzeitige Organisation 

✓ Rechtssichere Grundlage

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Unverbindlich, kostenfrei, und schnell geklärt.

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